
Anschlagmittel
Wiederholungsunterweisung Anwenderkurs Anschlagen von Lasten
Für Kranbediener, Hubarbeitsbühnenbediener und Gabelstaplerfahrer überschneidet sich oft der Tätigkeitsbereich, sodass in vielen Fällen pro Person ein Kranschein, Gabelstaplerführerschein sowie ein Fahrausweis zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen benötigt wird.
Wer Lasten jeglicher Art hebt und transportiert, muss hierfür zunächst über die dabei herrschenden Gefahren unterrichtet werden und mit den auftretenden physikalischen Kräften vertraut sein. Zusätzlich müssen sämtliche Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel regelmäßig von einem Sachkundigen (Befähigte Person) geprüft werden.
Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln
Der Sachkundige ist zuständig für die Prüfung der Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel gemäß DGUV-Regel 109-017.
Anschlagen von Lasten:
Unter dem Anschlagen von Lasten versteht man das Anhängen von Lasten mithilfe von Seilen, Bändern oder Ketten. Der sog. „Anschläger“ ergänzt dabei den Kran-Bediener, auch er muss vorab entsprechend unterwiesen worden sein (siehe DGUV-Regel 109-017, DGUV-Regel 100-500, DGUV-Information 209-013).
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