
Fahrausweis Hubarbeitesbühne
Wiederholungsunterweisung Fahrausweis für Hubarbeitsbühnen
Gemäß dem DGUV-Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“, wird vom Gesetzgeber für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen ein entsprechender Führerschein vorgeschrieben.
Die entsprechende Unterweisung für den Hubarbeitsbühnen-Führerschein muss nach der Vorgabe der DGUV jährlich wiederholt werden.
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